Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Juli 2025
Wann muss ich zum Arzt?
Aufgrund der aktuellen Bestimmungen der Versicherungsträger ist es erforderlich, persönlich in unserer Ordination zu kommen.
Bitte bringen Sie Ihre e-Card sowie einen Lichtbildausweis mit. Eine telefonische Krankmeldung kann nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei schwerwiegenden Viruserkrankungen, akzeptiert werden. Das Stecken der e-card ist zumindest alle 3 Monate (90 Tage Regelung ) erforderlich!
„Im Falle einer Krankheit stellen wir Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Wir setzen alles daran, dass Sie schnell wieder gesund werden.“
Im Zuge der Digitalisierung bieten viele Ärzte mittlerweile die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital zu erstellen. Dieser Prozess vereinfacht die Krankmeldung sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. So läuft die elektronische Krankmeldung ab:
- Arztbesuch bei Medizin 18: Der Arbeitnehmer sucht persönlich den Arzt auf.
- Digitale Erstellung: Der Arzt erstellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form.
- Übermittlung: Die Praxis übermittelt die eAU direkt an die zuständige Krankenkasse.
- Abruf durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ruft die eAU-Daten aktiv bei der Krankenkasse ab, idealerweise ein bis zwei Tage nach der Krankmeldung.
Mit der Einführung der eAU entfällt die Papierbescheinigung und sorgt für einen schnelleren und unkomplizierteren Prozess für alle Beteiligten.
Im Falle einer Erkrankung ist es wichtig, dass Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber informieren. Dieser hat ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch wenn in einigen Fällen Arbeitgeber bis zu drei Tage Krankheitsausfall ohne ärztliches Attest tolerieren, sollten Sie im Zweifel spätestens am ersten Tag der Erkrankung eine Bescheinigung vom Arzt einholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Weitere Details hierzu können in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Krankmeldung – So geht’s richtig
Da Arbeitgeber in der Regel die Lohnfortzahlung übernehmen und bei längerer Krankheit auch Krankengeld gewähren, ist die Einhaltung formaler Anforderungen bei der Krankmeldung wichtig. Werden Fristen nicht eingehalten, kann dies zur Kürzung oder Einstellung von Zahlungen führen. Es ist daher entscheidend, die Krankmeldung unverzüglich vorzunehmen, sobald die Erkrankung bekannt wird. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder aus anderen schwerwiegenden Gründen selbst nicht in der Lage sein, sich zu melden, kann auch ein Angehöriger die Krankmeldung übernehmen.
Die Krankmeldung an den Arbeitgeber kann sowohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Krankmeldung, z.B. per E-Mail, ist rechtlich besonders sicher und kann als Nachweis dienen, falls später Unklarheiten auftreten. Die telefonische Krankmeldung ist oft der einfachste Weg und wird ebenfalls als Beleg anerkannt. Eine Kombination aus telefonischer Meldung und einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung (per E-Mail oder WhatsApp) ist ebenfalls empfehlenswert.
In Ihrer Krankmeldung sollten Ihr Name, die voraussichtliche Dauer der Krankheit sowie eine kurze Information zu laufenden Projekten und eine Notfalltelefonnummer für Kollegen enthalten sein, um Ihre Abwesenheit zu überbrücken. Eine detaillierte Diagnose ist nicht erforderlich, da diese als immer als private Information gilt.
Verlängerung des Krankenstands und ärztliche Bescheinigung
Die Verlängerung des Krankenstands erfolgt grundsätzlich in derselben Weise wie die Erstmeldung. Bei längeren Abwesenheiten kann der Arbeitgeber jedoch eine erneute ärztliche Bestätigung oder sogar eine Untersuchung durch einen Amtsarzt verlangen.
Arbeitgeber sind berechtigt, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Auch wenn einige Arbeitgeber Krankheitsausfälle bis zu drei Tagen ohne ärztliches Attest akzeptieren, ist es ratsam, den Arzt bereits frühzeitig zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Krankmeldung bei einem Arbeitsunfall in Wien:
Bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Krankmeldung in der Regel direkt über den Arbeitgeber oder die zuständige AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). Im Falle eines privaten Unfalls ist der Hausarzt für die Ausstellung der Krankmeldung zuständig.
Für weitere Unterstützung oder Informationen können Sie sich an die Gesundheitsberatung unter 1450 wenden. In lebensbedrohlichen Notfällen steht die Rettung unter 144 zur Verfügung.
Für weitere Fragen haben Sie auch die Möglichkeit, die Arbeiterkammer Wien zu kontaktieren:
Für Auskünfte und Beratung zur Krankmeldung bei der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) können Sie sich telefonisch oder persönlich beraten lassen. Die telefonische Auskunft ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 15:45 Uhr unter der Nummer +43 1 501 65 1201 erreichbar. Für eine persönliche Beratung ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die ebenfalls von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 15:45 Uhr unter der Nummer +43 1 501 65 1341 möglich ist. Sie können auch eine E-Mail an mailbox@akwien.at senden oder die Webseite der AK Wien besuchen: wien.arbeiterkammer.at.
Für die berufsrechtlichen Vorschriften:
Zum Thema Krankmeldung und ärztliche Tätigkeiten verweisen wir auf das Ärztegesetz, das unter folgendem Link abrufbar ist: ris.bka.gv.at/bundesrecht.
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Medizin 18 – Ihr Facharzt für Allgemein-und Familienmedizin Dr. med. univ. Christian Gatterer 1180 Wien